Altersverifikationssysteme haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor der ungewollten Konfrontation mit pornographischen Inhalten zu schützen. In Deutschland ist der Einsatz eines solchen Systems durch den §184 Strafgesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben. Webmaster können diese Systeme teilweise auch zur Vermittlung von kostenpflichtigen Zugängen zu ihren Inhalten nutzen und somit Geld verdienen.
In dieser Kategorie dürfen sich ausschließlich Anbieter von Altersverifikationssystemen anmelden. Dabei ist es nicht relevant auf welcher Sicherheitsstufe (Prüfungsschutz: z.B. Personalausweiskontrolle, Face2Face-Kontrolle, etc.) die AVS arbeiten. Linklisten und Sites, deren einziges Ziel es ist, andere Webmaster über eine Ref-Id zu werben werden nicht aufgenommen, bzw. gelöscht.