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Sites, die sich mit Kindern und/oder Jugendlichen befassen, ohne sich in erster Linie an sie zu wenden.
Sites, die sich an Kinder oder Jugendliche wenden, sollten in Kids_and_Teens/International/Deutsch/ angemeldet werden.
In dieser Kategorie werden Angebote von Einrichtungen und Projekten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfsangebote von wohltätigen Organisationen gelistet.
Bitte melden Sie an dieser Stelle nur Webangebote an, die speziell Hilfsangebote für Kinder- und Jugendliche anbieten oder beschreiben.
Diese Kategorie befasst sich mit allen Belangen von »Kinderarbeit«. Nach den Dokumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gehören zur Kinderarbeit folgende Merkmale:
  • Fabrikarbeit von zu jungen Kindern, häufig bereits im Alter von sechs oder sieben Jahren;
  • lange Arbeitszeiten von zwölf bis zu 16 Stunden am Tag;
  • Arbeit unter körperlicher wie psychischer Überanstrengung oder Überforderung;
  • monotone, die seelische und soziale Entwicklung des Kindes behindernde Arbeiten;
  • Arbeit auf der Straße unter ungesunden und gefährlichen Bedingungen;
  • Arbeit unter unfreien, menschenrechtsverletzenden Bedingungen, wie zum Beispiel in Schuldknechtschaft oder durch sexuellen Missbrauch.
Die Definition der ILO verdeutlicht, dass nicht jede Beschäftigung von Kindern Kinderarbeit ist. Die Internationale UN-Kinderrechtskonvention erkennt im Artikel 32 das Recht des Kindes an, "vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu Arbeiten herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können." Dazu sollen von den Staaten a) Mindestalter, b) Arbeitszeiten und -bedingungen und c) angemessene Strafen bei Nichtbefolgung festgelegt werden.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren oder noch schulpflichtigen Kindern zu wirtschaftlichen Zwecken bis auf besonders genannte, geringfügige Tätigkeiten verboten. Dies ist für Deutschland im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsverordnung geregelt. In der Schweiz ist das Verbot der Kinderarbeit in Art. 30 des Arbeitsgesetzes enthalten und in Österreich enthält das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen die entsprechenden Regelungen.

In den armen Entwicklungsländern ist Kinderarbeit nach wie vor ein Problem (z. B. Teppichknüpferei, Kinderprostitution), das internationaler Schutzmaßnahmen bedarf. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Geschätzt wird die Zahl der Kinderarbeiter unter 15 Jahren weltweit auf 100 bis 250 Millionen. Der Hauptgrund für ausbeuterische Kinderarbeit sind die niedrigeren Kosten: Kinder sind billige Arbeitskräfte, leicht zu disziplinieren und nicht organisiert. Viele Kinder tragen mit zum Familienunterhalt bei. Sie arbeiten in nahezu allen Bereichen: sie pflücken Baumwolle und Kaffee, arbeiten in Marmorsteinbrüchen und Bergwerken, knüpfen Teppiche oder drehen Zigaretten. Sie arbeiten unter extrem gesundheitsschädigenden Bedingungen in der Kokainproduktion, in Gerbereibetrieben, der Streichholz- oder der Glasindustrie. Jährlich wächst auch die Zahl sich prostituierender Kinder, in Lateinamerika vor allem der Mädchen, aber in anderen Regionen, wie den Philippinen oder Sri Lanka, auch zunehmend von Jungen. Hier besteht ein direkter Zusammenhang mit dem Massentourismus.

Es gibt viele konkrete Projekte zur Abschaffung der Kinderarbeit (ILO-Programm IPEC = International Programm on the Elimination of Child Labour) und zur Verbesserung der Situation von arbeitenden Kindern (private und kirchliche Hilfswerke). Kinderarbeit, die Kinder zur Arbeit und zum Mitverdienen verpflichtet, kann aber nur beendet werden, wenn die Eltern soviel verdienen, dass sie nicht mehr auf das Zusatzeinkommen angewiesen sind. Hierzu müssen in den Staaten politische und wirtschaftliche Initiativen entwickelt werden.

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