Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links unter der Kategorie
World: Deutsch: Regional: Afrika: Libyen im Open Directory:
Diese Kategorie und die Sub-Kategorien sind für Einträge gedacht, die Bezug zu Libyen haben. Links zu Angeboten mit überregionaler Bedeutung sind nicht hier, sondern in den übergeordneten regionalen Kategorien oder der zutreffenden thematischen Kategorie anzumelden. Persönliche Homepages, die keine zu dieser Regionalkategorie passenden Informationen haben, können hier ebenfalls nicht angemeldet werden. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:
Bitte melden Sie englischsprachige Seiten nicht hier, sondern in der folgenden englischen Kategorie an. Please submit English-language sites not here but to the english category.
Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.
Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte verwenden Sie keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile.
In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.
Beschreibungen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden von den Editoren des Open Directory geändert. Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise bei der Anmeldung beachten.
Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links unter der Kategorie
World/Deutsch/Regional/Afrika/Mauritius/ im Open Directory:
Diese Kategorie und die Sub-Kategorien sind für Einträge gedacht, die Bezug zu der Republik Mauritius haben. Links zu Angeboten mit überregionaler Bedeutung sind nicht hier, sondern in den übergeordneten regionalen Kategorien oder der zutreffenden thematischen Kategorie anzumelden. Persönliche Homepages, die keine zu dieser Regionalkategorie passenden Informationen haben, können hier ebenfalls nicht angemeldet werden. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:
Bitte melden Sie englischsprachige Seiten nicht hier, sondern in der folgenden englischen Kategorie an. Please submit English-language sites not here but to the english category.
Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.
Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte verwenden Sie keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile.
In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.
Beschreibungen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden von den Editoren des Open Directory geändert. Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise bei der Anmeldung beachten.
Englischsprachige Sites über Namibia bitte in Top: Regional: Africa: Namibia anmelden!
Sofern das Angebot nur einzelne afrikanische Länder betrifft, dieses bitte direkt in den jeweiligen Ländern anmelden.
| Südafrika |
| Fläche | (Weltrang: 24): 1 219 080 km2 | |
| Einwohner | (Weltrang: 27): F 2000 42 801 000 = 35 je km2 | |
| Hauptstadt | Pretoria 525 583 Einw. (Z 1991; A 1,1 Mio.); Parlamentssitz: Cape Town (Kapstadt) 854 616 Einw. (Z 1991; A 2,4 Mio.) | |
| Amtssprache | Englisch, Afrikaans, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda, Xhosa, Zulu | |
|
Bruttosozialprodukt 2000 je Einw. |
3020 $ | |
| Währung | 1 Rand (R) = 100 Cents | |
| diplomatische Vertretung | Botschaft der Republik Südafrika Friedrichstr. 60, 10117 Berlin T 030/22 07 30, Fax 22 07 31 90 Internet: www.suedafrika.org | |
| politische Führung | Staats- u. Regierungschef: Thabo Mvuyelwa Mbeki, Äußeres: Nkosazana Dlamini-Zuma | |
| Nationalfeiertag | 27.4. (Freiheitstag) | |
| Landesstruktur | 9 Provinzen | |
| politisches System | Republik (im Commonwealth) seit 1961 - Verfassung von 1997 - Parlament: Nationalversammlung (Unterhaus) mit mind. 360, max. 400 direkt gewählten Mitgl. und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgl.; Wahl alle 5 J. - Wahl des Staatsoberh. alle 5 J. durch die Nationalversammlung - Wahlrecht ab 18 J. |