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Durch die Einrichtung/Nutzung von Transfergesellschaften und Transferagenturen werden Unternehmen beim sozialverträglichen Personalabbau unterstützt.

Bei der Transfergesellschaft werden die freizusetzenden Mitarbeiter des Unternehmens direkt übernommen und durch diverse Beratungsleistungen im Bereich Bewerbung und Karriere beim Finden einer neuen Anstellung unterstützt. Zudem werden auch eventuell notwendige Qualifizierungmaßnahmen organisiert und durchgeführt, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. Des weiteren gehört eine aktive Vermittlungsleistung der Transfergesellschaft zum Aufgabenkreis. Die Maßnahme ist auf maximal 12 Monate begrenzt und wird zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Diese Kategorie widmet sich dem in Deutschland existierenden Thema der Transfergesellschaften sowie Transferagenturen, deren rechtliche Basis die §§ 216 a und b des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) sind.


Sites von Beschäftigungsgesellschaften, die meist von lokalen Einrichtungen oder Gebietskörperschaften betrieben werden und die Beschäftigung/Wiedereingliederung von Erwerbslosen zum Ziel haben, werden hier nicht aufgenommen. Bitte melden Sie entsprechende Angebote in der passenden Ortskategorie unterhalb von World: Deutsch: Regional an.