- Aufnehmen oder NICHT aufnehmen
- Örtliche Zuordnung von Vermittler- und Agenturstandorten
- Titel
- Beschreibungen
- Unterkategorien
Dieser Leitfaden soll dich bei der Bearbeitung von Immobilienkategorien unterstützen:
- um das Bewusstsein von Editoren/innen für aggressive Strategien mancher Immobilienfachleute zu schärfen, die Mehrfachanmeldungen erhalten, die gegen die Curlie-Richtlinien verstoßen
- um Editoren/innen bei der richtigen Zuordnung einer Immobilien-Site zu unterstützen
- um Editoren/innen bei der Einführung einer einheitlichen Praxis der Titelung für Immobilienseiten zu unterstützen
- um Editoren/innen beim Verfassen präziser und objektiver Site-Beschreibungen zu beraten, die für Curlie-Nutzer relevant sind
Aufnehmen oder NICHT aufnehmen
Immobilienkategorien sind oft Ziel ungeeigneter Seitenvorschläge. Viele Vermittler versuchen, ihre Website mehrfach im Verzeichnis aufnehmen zu lassen, insbesondere in jeder Stadt, in der sie tätig sind. Wie unten beschrieben, ist es Regel, Makler-/Agentur-Websites nur einmal im Verzeichnis aufzunehmen.
Es ist zu beobachten, dass viele Vermittler/Agenturen dieselbe Website unter mehreren URLs anbieten, um den Besucherverkehr auf der Website zu optimieren (d.h. identisch gespiegelte Seiten (Mirrors)). Oder sie erstellen mehrere Websites mit im Wesentlichen selbem Inhalt. Das heißt Partner-Websites, die sich nur durch allgemeine Inhalte unterscheiden, wie sie auf zahlreichen anderen Immobilien-Websites zu finden sind. In beiden Fällen sollten Editoren/innen die Hauptwebsite eines Vermittlers/einer Agentur ermitteln und nur dann aufnehmen, wenn der Inhalt einzigartig genug ist, um die Kriterien für die Aufnahme gemäß den Aufnahmekriterien zu erfüllen. Denke daran: Keine Website wird garantiert in Curlie aufgenommen.
Es ist nicht immer offensichtlich, ob eine Immobilien-Website genügend einzigartige und potenziell nützliche Inhalte, die eine Aufnahme rechtfertigen, bietet. Manche Websites enthalten außer dem Namen und/oder den Kontaktdaten eines Vermittlers keine einzigartigen Inhalte. Eine solche Website qualifiziert sich nicht zur Aufnahme im Verzeichnis. Andere Websites sind schwieriger zu bewerten. Um die Aufnahme einer Immobilien-Websites zu prüfen solltest du dir ein paar Fragen stellen:
- Gibt es auf der Website Informationen über den Vermittler?
Dies könnten beispielsweise Spezialisierungen, der berufliche Werdegang, eine Biografie, Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Organisationen für Personen mit ähnlichem Hintergrund und ähnlichen Interessen in der lokalen Immobilienvermittlung sein. - Bietet der Vermittler spezifische Informationen zu seinen Dienstleistungen?
Dies umfasst beispielsweise Erläuterungen zur Immobilienart und Spezialitäten wie Industrieimmobilien, Ufergrundstücke, Forstflächen, Resthöfe oder landwirtschaftliche Flächen. Auch zielkundenspezifische Angebote an Senioren, Menschen mit Behinderungen, für Musiker, kinderreiche Familien, Alleinstehende oder Firmenmitarbeiter aus dem Ausland mit Familie könnten erläutert sein. - Bietet die Website individuelle Informationen zu aktuellen und/oder früheren Angeboten?
Suche nach Referenzprojekten, Kundenstimmen oder Presseartikeln auf der Website. - Bietet die Website einzigartige Informationen zur Gemeinde, ihren Schulen oder anderen Themen?
Stelle sicher, dass diese Informationen nicht bereits auf anderen Websites derselben Kategorie zu finden sind. (Das bedeutet, dass es sich nicht um Vorlagen (Templates) handelt, die auf zwei oder mehr Websites derselben Kategorie bereits identisch verwandt wurden.)
Wenn die Website aufnehmbar ist, beantworte mindestens zwei der oben stehenden Fragen mit „Ja“ oder finde in mindestens einem dieser Bereiche außergewöhnliche Inhalte. Hinweise darauf, dass eine Website aufgrund fehlender einzigartiger Inhalte wahrscheinlich nicht aufgenommen werden sollte, sind:
- Fehlende Immobilienangebote zum Kauf, Verkauf oder zur Miete.
- Eine „Über uns“-Seite aus einer Vorlage ohne persönliche Informationen.
- Alle Informationen, die die Website enthalten sollte, werden über Links auf externe Websites zugänglich gemacht.
- Zu geringer Informationsgehalt, der sich für eine Beschreibung der Website eignet.
Deeplinks: Generell sollten Deeplinks zu Immobilienseiten nicht aufgenommen werden. In sehr seltenen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Vermittler- oder Agenturseite eine Seite mit unabhängigen, nützlichen Inhalten (z. B. zur Kirche, Pfadfindergruppe oder einem Lieblingskünstler) enthält, die nicht auf die Hauptseite verweist. In diesen Fällen und sofern keine andere Seite mit gleichem Inhalt existiert, ist ein Deeplink zulässig. Dies sollte jedoch die Ausnahme von der Regel sein.
Örtliche Zuordnung von Vermittler- und Agenturstandorten
Lokale Immobilienmakler und Agenturseiten sollten nur einmal im Verzeichnis aufgenommen werden, sofern sie die allgemeinen Aufnahmekriterien erfüllen. In der Regel wird eine Seite in dem Ort aufgenommen, in dem sich laut Impressum der Geschäftssitz befindet. Editoren/innen sollten in der Zuordnung des Ortes Ausnahmen machen, wo es sinnvoll ist. Eine Vermittler- oder Agenturseite kann jedoch nur einmal in einer Immobilienkategorie im regionalen Bereich aufgenommen werden.
- Ein Immobilienbüro verfügt über mehrere Niederlassungen in wenigstens drei Landkreisen/Bezirken eines Bundeslandes. Die Site wird gemäß den Curlie Regional-Richtlinien auf Ebene des Bundeslandes mit einem Link in der Kategorie „World/Deutsch/Regional/[Staat]/[Bundesland]/Wirtschaft/Immobilien" aufgenommen.
- Ein Vermittler mit Geschäftssitz in Ratingen (Impressum) ist ein Vor-Ort-Makler in NRW mit Alleinspezialisierung auf Häuser auf Mallorca – der Makler könnte "World/Deutsch/Regional/.../Mallorca/..." thematisch zugeordnet und dort aufgenommen werden.
- Nach Durchsicht der Einträge und Inhalte der Website eines Vermittlers ist es offensichtlich, dass der Vermittler von zu Hause in Flensburg arbeitet und nur auf Sylt Immobilien vermittelt – der Makler könnte der Insel Sylt thematisch zugeordnet und dort aufgenommen werden.
- Wenn sich ein Vermittler mit einem abweichenden Geschäftssitz, ohne Filialen, als "Inselmakler" auf verschiedene Inseln (beispielsweise in Nordfriesland, in der Adria, auf den Balearen) oder für verschiedene Regionen (z. B. im Spreewald, im Tessin oder im Salzkammergut) spezialisiert hat, wird er am nächsthöheren Ort in der Region aufgenommen; zum Beispiel unter World/Deutsch/Regional/Europa/Spanien/Balearen/Wirtschaft/.../. Voraussetzung ist, die Immobilienvermittlung in den Regionen ist nachvollziehbar dauerhaft (Referenzen, abgeschlossene Projekte, "Über uns"-Seite). Mehrfacheinträge (z. B. auf jeder Insel auf den Balearen) unter "Regional/Immobilien" sind im Verzeichnis nicht möglich.
Titel
Beim Hinzufügen einer Immobilienagentur ist als Titel der vollständige Firmenname (aus dem Impressum) zu verwenden. Die vollständige Firmierung dient zur Unterscheidung von eventuellen Tochterfirmen am gleichen Sitz.
- Müller Immobilien GmbH
- Meyer Immo OHG
Beim Hinzufügen einer Vermittler-Site muss der Titel in der Form „Vermittlername – Firmenbezeichnung“ angegeben werden. Falls ein Vorschlag für ein Team erfolgt, verwende beide Namen in der auf der Site angezeigten Reihenfolge:
- Martin Müller - Tessin Immobilien OHG
- Susanne Schröder und Bastian Schmidt - Mallorca Properties, Inc.
- Falk Frühling - RE/MAX GmbH & Co. KG
Diese Titelrichtlinie soll dazu beitragen, Mehrfachaufnahmen im Verzeichnis zu vermeiden. Wenn alle Editoren/innen Immobilienseiten mit korrekten Titeln und am richtigen Ort aufnehmen, sollte durch einen Blick in die Kategorie des Ortes oder durch die Suche nach dem Namen des Vermittlers ersichtlich sein, ob dieser bereits aufgenommen ist. Wird für einen aufgenommenen Vermittler eine gespiegelte Site (Mirror) gefunden, sollte sowohl im bereits bestehenden Eintrag als auch auf der Bearbeitungsseite der gespiegelten Site ein Hinweis für Editoren/innen mit den alternativen URL angebracht werden. So können auch andere Editoren/innen erkennen, dass es sich um eine Spiegelseite handelt, die nicht aufgenommen wird.
Weitere Hilfestellungen zum Erkennen von gespiegelten Sites findest du im Newsletter-Artikel vom September 2001 "Spotting Mirrors, Affiliates, and Similar Sites" (in Englisch).
Beschreibungen
Beschreibungen für Immobilien-Websites sollten, wie alle anderen Websites im Verzeichnis, spezifische Informationen zum Inhalt und/oder Thema der Website enthalten. Sie sollten informativ und prägnant und in der Regel nicht länger als ein bis zwei Zeilen sein. Die Grundformel für eine gute Beschreibung lautet: Beschreibung = Thema + Inhalt. Beschreibungen für Immobilien-Websites sollten objektiv, verständlich und ohne übertriebene Schlagworte verfasst werden, wie in den Richtlinien für den Bearbeitungsstil (Editierstil) beschrieben wird. Bitte achte darauf, möglichst wenig erklärungsbedürftige branchenübliche Abkürzungen zu verwenden.
Die Curlie-Richtlinien für Beschreibungen zielen darauf ab, übermäßige Wiederholungen von Schlagworten und andere überflüssige Informationen zu vermeiden. Häufig werden Eintragsvorschläge für Websites jedoch mit einer langen Liste von Ortsnamen als Schlagworte eingereicht. Bitte beachte: Eine Ortsliste entspricht einer Kette von Schlagworten und stellt keine Beschreibung dar. Da sich die meisten Vermittler auf ihre eigene Stadt spezialisieren, ist der Zusatz „spezialisiert auf Stadt A, Stadt B und Stadt C“ unnötig.
Stellt ein/e Editor/in bei der Überprüfung des Inhalts einer Website (Einträge, frühere Einträge oder Gemeindeinformationen) fest, dass sich ein Vermittler fast ausschließlich auf ein bestimmtes Viertel, eine Siedlung oder eine Nachbarstadt konzentriert, kann dies in der Beschreibung aufgenommen werden.
Zum Beispiel:
sollte nach Websiteinhalt beschrieben werden als:
Unterkategorien für Immobilienseiten
Falls weitere Unterkategorien benötigt werden, sollten die Standardbezeichnungen der Unterkategorien aus der Regional-Vorlage übernommen werden. (Für den Zugriff ist ein Curlie-Editor-Konto erforderlich.)